Arbeitsgericht Paderborn
Grevestraße 1
33102 Paderborn
Grevestraße 1
33102 Paderborn
Mit dem Auto:
Von der Autobahn kommend
- die Autobahn (A 33) bei der Autobahnabfahrt „Paderborn Zentrum“ in Richtung Paderborn verlassen
- nach ca. 1 km nach links in die Klöcknerstraße einbiegen (vor einer Shell-Tankstelle)
- nach ca. 200 m links in die Grevestraße einbiegen
Von Höxter (B 64) kommend
- auf der B 64 südlich um Paderborn herumfahren, bis sich die zweispurige Straße teilt. Dort rechts einordnen
- nach ca. 700 m nach links in die Klöcknerstraße einbiegen (vor einer Shell-Tankstelle)
- nach ca. 200 m links in die Grevestraße einbiegen
Von Detmold (B 1) kommend
- an der Abfahrt Schloß-Neuhaus / Paderborn die B 1 verlassen
- nach der Ausfahrt rechts durch die B 1-Unterführung
- nach der Unterführung wieder rechts abbiegen auf den Heinz-Nixdorf-Ring
- nach ca. 2,5 km links in die Riemekestraße einbiegen
- nach 600 m nach rechts in die Klöcknerstraße einbiegen und dem Hinweisschild "Arbeitsgericht" folgen
Mit dem Zug
- den Bahnhof durch den Haupteingang verlassen und die Bahnhofstraße vor dem Bahnhofsgebäude überqueren
- der Bahnhofstraße nach links folgen (ca.. 750 m)
- hinter der Shell-Tankstelle rechts in die Klöcknerstraße einbiegen und dem Hinweisschild "Arbeitsgericht" folgen
Mit dem Bus
Mit dem Bus ab Hauptbahnhof mit den Linien 4 oder 8 bis Haltestelle Westfriedhof, von dort dem Hinweisschild "Arbeitsgericht" folgen.
Hinweis für gehbehinderte Personen
Das Arbeitsgericht Paderborn verfügt im Eingangsbereich über eine Rampe. Das Erdgeschoss mit dem Sitzungssaal und der Rechtsantragsstelle ist daher auch für Rollstuhlfahrer problemlos zu erreichen.