Das Arbeitsgericht Paderborn ist für die Kreise Paderborn und Höxter zuständig. Hierbei handelt es sich um folgende Orte:
- Altenbeken
- Bad Driburg
- Bad Lippspringe
- Bad Wünnenberg
- Beverungen
- Borchen
- Borgentreich
- Brakel
- Büren
- Delbrück
- Hövelhof
- Höxter
- Lichtenau
- Marienmünster
- Nieheim
- Paderborn
- Salzkotten
- Steinheim
- Warburg
- Willebadessen.
Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm .
Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht außerhalb unseres Gerichtsbezirks zuständig ist, schauen Sie in die Adressdatenbank der Justiz!