Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Auf diesem Wege können Sie einen Termin bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Paderborn buchen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Sie auf der Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erhalten. Falls Sie eine solche Beratung in der Sache wünschen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Alternativ steht das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer 030 221 911 004 für Fragen bzgl. Arbeitsrecht zur Verfügung.

Sie können auf der Rechtsantragstelle Klagen einreichen oder Erklärungen in laufenden oder beendeten Verfahren abgeben. Eine Terminbuchung genügt nicht zur Fristwahrung.

Gesetzt den Fall, dass Sie der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind, sollten Sie eine Begleitperson mitbringen, die als Übersetzer fungieren kann. Vielen Dank.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Klage selbst schriftlich zu formulieren und per Post oder Fax hier beim Arbeitsgericht einzureichen. Vorlagen finden sie unter https://www.arbg-paderborn.nrw.de/infos/Formulare/index.php.

Sofern zeitnah kein freier Termin in der Online-Buchungsübersicht angezeigt wird, nehmen Sie bitte insbesondere in dringenden Fällen während der Sprechzeiten telefonisch Kontakt mit dem Arbeitsgericht Paderborn auf (Tel.: 05251/69162-0).

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder vergleichbares Ausweisdokument
  • Arbeitsvertrag (sofern vorhanden)
  • Lohnabrechnung(en) (sofern vorhanden)
  • Kündigung (sofern vorhanden)
  • Sonstige Dokumente, die Sie für erforderlich halten

Bei einer Geldforderung müssen Sie die genaue Höhe des Betrages, den sie einklagen möchten, vorher selbst ausrechnen und diese Berechnung auch schlüssig vortragen.