Das Jahr 1949 ist das Gründungsjahr des Arbeitsgerichts Paderborn. Ursprünglich gehörte Paderborn mit seinem Umland zum Bezirk des Arbeitsgerichts Detmold. In Paderborn hielt das Arbeitsgericht Detmold regelmäßig Gerichtstage ab.

 

Unterbringung am Turnplatz Unterbringung des Arbeitsgerichts ab dem 02.12.1949
Quelle: Justiz NRW

Am 2. Dezember 1949 erschien der Angestellte Friedrich Schwarze vom Arbeitsgericht Detmold „bewaffnet“ mit einer Schreibmaschine aus dem Bestand des Arbeitsgerichts Detmold im Gebäude des Staatshochbauamtes Paderborn „Am Turnplatz 31“ und bezog ein Büro in der oberen Etage. Eine Stunde später kam der damalige Gerichtsassessor Letz – in späteren Jahren Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Hamm – mit der Straßenbahn von Detmold nach Paderborn und nahm seine Amtsgeschäfte auf. Das Arbeitsgericht Paderborn war geboren! Am 4. Dezember 1949 fand die erste Sitzung des Arbeitsgerichts Paderborn statt.

Unterbringung ab dem 01.01.1981 Quelle: Justiz NRW

Für mehr als 30 Jahre sollte das Gebäude des Staatshochbauamtes das Domizil des Arbeitsgerichts Paderborn sein. Zusätzliche Räume des Gebäudes wurden angemietet, aber Anfang der 80er Jahre wurde es dann endgültig zu eng. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 1981 konnten zwei Etagen des alten Arbeitsamtsgebäudes „Winfriedstraße 54“ angemietet werden. Am 19. Februar 1981 erfolgte der Umzug. Nach nicht einmal 10 Jahren musste man erneut auf die Suche nach einer neuen Unterbringung gehen. Das Arbeitsamt Paderborn hatte Eigenbedarf angemeldet. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse des Arbeitsgerichts entstand dann am westlichen Ende der Paderborner Innenstadt in verkehrsgünstiger Lage das heutige Amtsgebäude „Grevestraße 1“. Am 10. November 1989 erfolgte in Anwesenheit des damaligen Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Ide die Grundsteinlegung. Am 2. April 1990 bezog das Arbeitsgericht sein neues Gebäude.

Die folgenden Jahre waren gekennzeichnet durch ein rapides Ansteigen der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle. Ohne die im Jahre 1996 begonnene Automatisierung des Geschäftsbetriebes wäre das heutige Arbeitspensum nicht mehr zu bewältigen. Für eine spürbare Entlastung im richterlichen Bereich sorgte die Errichtung einer 3. Kammer im Jahre 1997. Allerdings wurde es räumlich dadurch wieder sehr eng. Erst Ende 2007 konnte hier durch einen neu errichteten Anbau mit zusätzlichen Büroräumen Abhilfe geschaffen werden. Heute, mehr als 50 Jahre nach seiner Gründung, sind im Arbeitsgericht Paderborn 3 Richterinnen und Richter sowie 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nichtrichterlichen Dienstes tätig und bewältigen ein Arbeitspensum von inzwischen weit mehr als 2.000 Klagen jährlich.