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AktenzeichenTenor
3 Ca 536/23Im Namen des Volkes
Versäumnisteil- und Schlussurteil :

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.000,- € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus jeweils 12.000,- € seit dem 01.06.2023 und 01.07.2023 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 20.06.2023 (Zugang 21.06.2023) nicht aufgelöst wurde.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.740,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 01.07.2023 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über die Umsätze (netto) in den Zeiträumen 01.12.2020 bis 31.12.2020, 01.01.2021 bis 31.12.2021, 01.01.2022 bis 31.12.2022 und 01.01.2023 bis 30.06.2023.

5. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Arbeitszeugnis zu erteilen, das sich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt.

6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7. Die Widerklage wird abgewiesen.

8. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.
9. Der Streitwert beträgt 195.474,21 €.